Antwort 28.07.2026 von David McAllister CDU
Der Schutz der Privatsphäre ist ein hohes Gut. Ebenso gilt das für den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch. Beide Anliegen müssen sorgfältig abgewogen werden.
Der Schutz der Privatsphäre ist ein hohes Gut. Ebenso gilt das für den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch. Beide Anliegen müssen sorgfältig abgewogen werden.
Der Fernsehrat hat bereits öffentlich angekündigt, die Kritik am Verfahren im Programmausschuss und Fernsehrat zu beraten – das ist der richtige Ort für die inhaltliche Aufarbeitung.