Der Referentenentwurf befindet sich noch in der Sphäre der Bundesregierung und wird dort möglicherweise auch noch Änderungen erfahren.
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Der Referentenentwurf verfolgt das Ziel, die Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation und gleichzeitig die Besoldungsstruktur zu vereinfachen. Der Entwurf ist noch nicht unter den Regierungsressorts abgestimmt. Erst danach aber befasst sich der Bundestag damit.
Mir ist wichtig, hier zu differenzieren: Es gibt einen Unterschied zwischen einer bewusst herbeigeführten Zusammenarbeit und dem Umstand, dass unterschiedliche Fraktionen im Einzelfall aus jeweils eigenen Gründen gleich abstimmen.
Wir teilen Ihre Sorge ausdrücklich. Die beschlossenen Honorarkürzungen sowie die geplanten Einschnitte im Gesundheitswesen sind angesichts der bereits bestehenden Versorgungslücken in der Psychotherapie das falsche Signal.