Frage von Simone B. • 05.08.2024

Antwort von Jasmina Hostert SPD • 27.08.2024
Wir werden das Anbindehaltungsverbot mit der Novelle des TSG einführen. Es gelten Ausnahmen für kleinere Rinderbetriebe sowie eine 10-jährige Übergangszeit.
Wir werden das Anbindehaltungsverbot mit der Novelle des TSG einführen. Es gelten Ausnahmen für kleinere Rinderbetriebe sowie eine 10-jährige Übergangszeit.
Zusammen mit SPD und FDP haben wir vereinbart, die Anbindehaltung spätestens in zehn Jahren zu beenden.
Ein sofortiges Verbot der Anbindehaltung wird es aus dem Grund nicht geben, da die betroffenen Landwirt:innen Zeit zum Umrüsten ihrer Betriebe benötigen.