Antwort 20.07.2026 von Peter Aumer CSU
Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion besteht kein Anlass, an der bewährten jetzigen Regelung und Haltefrist etwas zu ändern.
Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion besteht kein Anlass, an der bewährten jetzigen Regelung und Haltefrist etwas zu ändern.
Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass Sachsen-Anhalt ggü. dem Bund deutlich macht: Die psychotherapeutische Versorgung darf nicht geschwächt werden.
Wir haben einen Entschließungsantrag beschlossen, in dem sich die Koalitionsfraktionen verpflichten, entsprechende Regelungen, die hinsichtlich der Psychotherapie Verbesserungen in das Gesetz bringen können, in der ersten regulären Sitzungswoche nach der Sommerpause zu beschließen