Frage von Marion U. • 15.08.2011

Antwort von Ansgar Heveling CDU • 22.08.2011
(...) Für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes sind nach §15 Abs. 1 TierSchG die Bundesländer zuständig. (...)
(...) Für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes sind nach §15 Abs. 1 TierSchG die Bundesländer zuständig. (...)
Sehr geehrter Herr Eichmann,
(...) Das Genehmigungsrecht für das Bauen im Außenbereich zu ändern bleibt eine dringende politische Aufgabe, hier ist der Antrag der Grünen ein wichtiger Impuls. Er ist aber nicht geeignet, industrielle Tierhaltung zu verhindern. In der Abstimmung hat sich DIE LINKE daher mehrheitlich enthalten. (...)
(...) als Abgeordneter ist mir die Zukunft unserer Landwirtschaft in Niedersachsen wichtig. Dies habe ich wiederholt deutlich gemacht. (...)
(...) Bezüglich der Einhaltung des Tierschutzgesetzes sind nach §15 Abs. 1 TierSchG die Bundesländer zuständig. (...)