Antwort 07.10.2025 von Dirk Wiese SPD
Das Bundesverfassungsgericht hat zuvor zwei Organklagen des BSW als unzulässig verworfen und bestätigt, dass die Prüfung von Auszählungsfragen Sache des Bundestages ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat zuvor zwei Organklagen des BSW als unzulässig verworfen und bestätigt, dass die Prüfung von Auszählungsfragen Sache des Bundestages ist.
Dem Verdacht, dass Stimmen nicht gezählt wurden, muss grundsätzlich nachgegangen werden.
Prüfung von Wahlunregelmäßigkeiten ist Aufgabe der zuständigen Gremien – nicht der Politik. Vertrauen in Demokratie entsteht durch Rechtsstaatlichkeit.