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Um das Gefährdungspotenzial für die Gebäudesicherheit und die Anwohner des Hauses, die gerade in einer Mieterstadt wie Hamburg nicht immer die Eigentümer sein müssen gering zu halten, hat Hamburg hier zusätzliche Anforderungen eingeführt.
Bei der Berechnung der Mindestalimentation müssen immer standardisierte Fälle herangezogen werden. Und sowohl die Annahme eines 30jährigen Beamten, als auch die Annahme von zwei Kindern widerspricht in keiner Weise den bisherigen verfassungsrechtlichen Maßgaben.
Meine Antwort finden Sie hier: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/baerbel-bas/fragen-antworten/sehr-geehrte-frau-bas-was-tun-sie-konkret-dafuer-dass-deutschland-seine-mit-dem-pariser-klimaabkommen