Frage von Dorothea b. • 19.10.2020

Antwort von Daniel Freund BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 06.02.2023
Das Argument der Richter des EUGH liegt hier in der aus ihrer Sicht bestehenden Verwechslungsgefahr.
Das Argument der Richter des EUGH liegt hier in der aus ihrer Sicht bestehenden Verwechslungsgefahr.
In der Tat hinkt die Ernährungspolitik sowohl in Deutschland als auch auf europäischer Ebene den gegenwärtigen Notwendigkeiten vor allem im Hinblick auf Umweltgerechtigkeit hinterher.
Ich halte die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für die Bezeichnung "Milch tierischen Ursprungs" für richtig.
(...) Wir wollen einen stimmigen Mix aus besseren Regeln, besserer Förderung (->Tierschutzcent), einem passenden Baurecht und einer verbindlichen Kennzeichnung auf den Weg bringen. (...)
(...) Es geht daher darum, einen Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Tierhalter und den Tierschutzinteressen herzustellen. (...)