Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Eine Beschränkung des Informationszugangs auf das „berechtigte“ Interesse „natürlicher Personen“ lehne ich ab.
Eine Reform kann nur dann sinnvoll sein, wenn sie Verfahren vereinfacht, verständlicher macht und modernisiert, nicht aber, wenn sie bestehende Auskunftsansprüche faktisch aushöhlt
Die konkrete Ausgestaltung wird im parlamentarischen Verfahren beraten. In diesem werden wir uns dafür einsetzen, dass weiterhin so viele Personen wie möglich von dem IFG profitieren können und der Zugang zu staatlichen Informationen nicht faktisch erschwert oder auf wenige Personengruppen begrenzt wird.
Zunächst kann ich Ihre Frage mit Nein beantworten. Eine faktische Abschaffung des IFG, wie von vielen befürchtet, wird es mit der SPD-Bundestagsfraktion nicht geben!