Für Ihre Anregungen und die Schilderung Ihrer Erfahrungen danke ich Ihnen ausdrücklich. Solche Rückmeldungen helfen dabei, bestehende Herausforderungen in der Versorgung besser zu erkennen und in die gesundheitspolitische Diskussion einzubeziehen.
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Sie sprechen mehrere Probleme an, die wir auch aus parlamentarischen Anhörungen und Gesprächen mit Beschäftigten im Gesundheitswesen kennen: die zunehmende Inanspruchnahme des Rettungsdienstes für psychosoziale und psychiatrische Krisen, die Überlastung der Notfallstrukturen sowie die oftmals unzureichende Verzahnung zwischen Rettungsdienst, ambulanter Versorgung und psychiatrischen Hilfesystemen.
Die von Ihnen beschriebene Fehlleitung psychiatrischer Notfallbilder mit Transportkosten in einer Größenordnung von 800 bis 1.600 Euro pro Einsatz, oft mehrfach wöchentlich pro Patient, ohne kausale therapeutische Intervention, ist ein Symptom eines jahrelang verschleppten Reformstaus.
Dafür sind Reformen in unserem Steuersystem und in unseren sozialen Sicherungssystemen dringend notwendig.
Beamte besitzen im Unterschied zu anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kein Streikrecht. Das wird ausgeglichen.
Der G-BA regelt den Leistungsausschluss dieser Mittel in seinen Richtlinien als zuständiges oberstes Gremium der Selbstverwaltung, sie sind daher nicht von der Solidargemeinschaft der Versicherten zu zahlen und nicht erstattungsfähig. Dies ist also eine Entscheidung der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und nicht der Politik.