Antwort 27.04.2026 von Thorsten Frei CDU
Der dbb kann als Interessenvertretung natürlich Forderungen aufstellen; Beamte selbst dürfen jedoch nicht streiken.
Der dbb kann als Interessenvertretung natürlich Forderungen aufstellen; Beamte selbst dürfen jedoch nicht streiken.
Ich verstehe Ihren Wunsch nach einem möglichst starken und dauerhaft verlässlichen Schutz homosexueller Menschen sehr gut.
Als Regierungskoalition werden wir die Auswirkungen dieser Entscheidung genau beobachten
Grundsätzlich wird der Ansatz begrüßt, Ausgaben und Einnahmen in der kommenden Gesundheitsreform in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen