
Antwort ausstehend von Volker Liskowsky BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der Besitz, Handel, der Erwerb und die Ein- und Ausfuhr sowie der Umgang mit illegalen Drogen ist in Deutschland nach dem Betäubungsmittelgesetz strafbar. Hier besteht kein Änderungsbedarf.

Sehr geehrte Frau Suttner,