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Genau an dieser Stelle liegt Ihr stärkstes Argument, und ich nehme es mit in die Beratungen: Ein harter Stichtag, bei dem wenige Tage über zwei Jahre Lebensarbeitszeit entscheiden, ist keine tragfähige Lösung.
Eine abschließende Bewertung, ob die Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG vorliegen, kann ich nicht vornehmen. Fest steht jedoch: Die Hürden für ein erfolgreiches Verbotsverfahren sind in Deutschland bewusst sehr hoch.
Auf Landesebene haben wir im Koalitionsvertrag zwischen CDU RLP und SPD RLP mehrere Ziele zur Stärkung der Psychotherapie in RLP vereinbart.
Als ehemalige Berufssoldatin kann ich den Unmut vieler Bundesbeamter und Soldaten gut nachvollziehen.