Antwort 16.09.2006 von Nikoline Hansen FDP
Sehr geehrter Herr Jun,
Sehr geehrter Herr Jun,
Sehr geehrte Frau Lingner,
grundsätzlich gilt: Der Öffentliche Dienst muss sich als Dienstleister
für die Bürgerinnen und Bürger verstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wowereit
Sehr geehrter Herr Luxner!
Vielen Dank für Ihre Frage!