Für Auslandsdeutsche gilt, dass sie sich bis zum 2. Februar in das Wählerverzeichnis eintragen müssen. Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt ab dem 4. Februar, unterscheidet sich jedoch nach Gemeinde. Das Auswärtige Amt stellt seinen Kurierdienst - von der jeweiligen Botschaft an die Kurierstellen in Berlin und Bonn - zur Verfügung, damit die Briefwahlunterlagen rechtzeitig in der Gemeinde des Wählers ankommen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 16.01.2025 von Patrick Schnieder CDU
Antwort 15.01.2025 von Sebastian Münzenmaier AfD
Es bedarf weniger Auflagen, Bürokratieabbau und eine stärkere Förderung ländlicher Regionen sowie Nachfragereduzierung, um den Bedarf zu decken.
Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 23.01.2025 von Heidi Reichinnek Die Linke
Bildung ist ein Menschenrecht und nicht nur für jene, die es sich leisten können.
Antwort 19.02.2025 von Kristian Klinck SPD
Wir sollten uns in Richtung einer Bürgerversicherung bewegen, in die alle Erwerbstätigen einzahlen.
Antwort 14.01.2025 von Fabio De Masi BSW
BSW fordert Belastungsmoratorium bei der Grundsteuer