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Es ist unverständlich, dass ausgerechnet Psychotherapeut*innen zukünftig weniger für die Behandlung von GKV-Versicherten erhalten sollen.
Die Absenkung der psychotherapeutischen Leistungen im Hinblick auf die schon derzeit bestehenden Versorgungslücken ist höchst problematisch.
Grundsätzlich sind Honorarvereinbarungen Teil der ärztlichen Selbstverwaltung – und es ist richtig, dass diese nicht unmittelbar politisch festgelegt werden. Eine direkte Einflussnahme ist daher weder vorgesehen noch sinnvoll. Gleichwohl äußern wir uns als Bündnis 90/Die Grünen zu dieser Entwicklung sehr kritisch.
Vor diesem Hintergrund haben wir Bundesministerin Nina Warken aufgefordert darzulegen, welche Auswirkungen die Entscheidung möglicherweise auf die Versorgung haben kann. Des Weiteren hat meine Fraktion das Bundesministerium für Gesundheit aufgefordert darzulegen, wie es den Beschluss prüft und ob und welche Maßnahmen ergriffen werden, wenn festgestellt wird, dass der Beschluss negative Auswirkungen auf die Versorgung haben kann.