
Das Verbot, Leben gegen Leben abzuwägen – das sich aus der Menschenwürde ergibt – gilt beim Abwehrrecht auf Leben also umfassender als bei der Schutzpflicht für das Leben.
Das Verbot, Leben gegen Leben abzuwägen – das sich aus der Menschenwürde ergibt – gilt beim Abwehrrecht auf Leben also umfassender als bei der Schutzpflicht für das Leben.
Ich darf auf folgende Pressemitteilung des Bay. Gesundheitsministeriums verweisen ebenso wie auf beigefügten Dringlichkeitsantrag der CSU-Landtagsfraktion, dem entsprechend Folge geleistet wurde.
Die Forderung nach einem sozialverträglichen Ausstieg aus allen fossilen Energien in Deutschland begrüßen wir grundsätzlich. Wir haben uns daher auf Vorschlag der Grünen im Rahmen der Sondierungen darauf geeinigt, den Kohleausstieg idealerweise bis 2030 zu vollziehen.
Es stimmt, keine Impfung kann einen hundertprozentigen Schutz vor einer Infektion oder einer Übertragung leisten. Eine Gleichstellung verkennt aber das Größenverhältnis bei den Auswirkungen.