Antwort 13.02.2026 von Stephan Brandner AfD
Zuständig sind der Rechts- und der Ausschuss für Familie.
Zuständig sind der Rechts- und der Ausschuss für Familie.
Wer sich über die Entscheidung einer Behörde ärgert oder ein Gesetz ungerecht findet, kann eine Petition beim Petitionsausschuss einreichen.
Weniger bürokratische Vorgaben und schnellere Genehmigungsverfahren sind notwendig, damit Wohnen bezahlbar bleibt und mehr Menschen sich den Traum vom Eigenheim erfüllen können.
