
Ich finde es nach wie vor richtig und möglich, dass das Gesetz in diesem Jahr beschlossen wird
Ich finde es nach wie vor richtig und möglich, dass das Gesetz in diesem Jahr beschlossen wird
Dennoch kann ich mich hier Ihrer und der Forderung des Deutschen Richterbunds nur wiederholt anschließen, das Weisungsrecht abzuschaffen und den Gesetzgeber zur Reform aufzufordern.
Rechte sind mit Kontrollmöglichkeiten verbunden. Die vorhandene Regelung halte ich für geeignet.
In Sachsen gilt: "Das sogenannte externe Weisungsrecht des Justizministers bzw. der Justizministerin wird bis zu seiner Abschaffung nicht ausgeübt."
. Solange sich dieser komplette Justizapparat an Recht und Gesetz hält, ist dagegen nichts einzuwenden.
§ 146 GVG enthält das sog. interne Weisungsrecht. Da die Staatsanwaltschaften der Exekutive angehören, ist nur das externe Weisungsrecht zu beanstanden.