Antwort 09.02.2026 von Sascha Herr parteilos
Der Verfassungsschutz ist weisungsgebunden an das Innenministerium. Das birgt Politisierungsrisiken: Bewertungen dürfen nicht wie Vorverurteilungen wirken.
Der Verfassungsschutz ist weisungsgebunden an das Innenministerium. Das birgt Politisierungsrisiken: Bewertungen dürfen nicht wie Vorverurteilungen wirken.

Wenn die EU-Institutionen nach ihrer Bewertung davon ausgehen, dass Herr Hüseyin gezielt russische Desinformation/Propaganda verbreitet und damit den demokratischen Prozess untergräbt, dann ist die Sanktionierung für mich nachvollziehbar – zum Schutz unserer offenen Gesellschaft.