Kein Regelungsbedarf in Berlin die Zuständigkeit für den europäischen Haftbefehl zu ändern.
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Unterbunden werden soll vielmehr der profitorientierte Handel Dritter mit Erinnerungsstücken von NS‑Opfern, der deren Leid instrumentalisiert.
Das Gesetz würde, falls es in dieser Form kommt, nur solche Gegenstände betreffen, die unmittelbar mit der NS‑Verfolgung verbunden sind und auf kommerziellem Wege vermarktet werden sollen.

Eingriffe in Eigentumsrechte sollen auf das zwingend erforderliche Maß begrenzt werden. Betroffen sind nur Gegenstände mit unmittelbarem Bezug zu NS-Verfolgung.
Die Absicherung von Bürgergeldempfängern in der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb wäre es richtig, diese Kosten aus Steuermitteln zu finanzieren und nicht dauerhaft über die Beiträge der gesetzlich Versicherten und ihrer Arbeitgeber.