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Zur Frage der Rechtsgrundlage und Konsequenzen aus dem VWG Urteil darf ich auf meine Antwort hier verweisen: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/alexander-dobrindt/fragen-antworten/das-verwaltungsgericht-berlin-hat-die-zurueckweisung-von-asylsuchenden-hinter-der-staatsgrenze-fuer

Die Grundvergütung der Abgeordnetendiäten in Frankreich ist aufgrund verschiedener Faktoren niedriger als in Deutschland. Entscheidend dürften am Ende aber die unterschiedlichen politischen Traditionen sein.

In Bezug auf die aktuelle Diskussion rund um die geplante Vergabe des Erbbaurechts im Bereich des Alsterpavillons ergeben sich vielfältige Betrachtungsebenen, die sowohl rechtlicher als auch haushalterischer Natur sein können.

Nein, die Veräußerung des Alsterpavillons muss nicht der Bürgerschaft zur Abstimmung vorgelegt werden, weil er zum vollen Wert veräußert werden soll.