Antwort 03.02.2025 von Christoph Schmid SPD
Gegen das Zustrombegrenzungsgesetz gestimmt.
Gegen das Zustrombegrenzungsgesetz gestimmt.
ich habe für den Entwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für ein Zustrombegrenzungsgesetz gestimmt.
Somit konnte sie nicht an den Abstimmungen teilnehmen.
Nach Artikel 38 unseres Grundgesetzes bin ich allein meinem Gewissen verpflichtet. Deswegen habe ich an den beiden Abstimmungen nicht teilgenommen.
Ich habe aus Überzeugung nicht abgestimmt.