Antwort 24.08.2005 von Wolfgang Schäuble CDU
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Struck,
vielen Dank für die Fragen die wie folgend beantworte.
Sehr geehrter Herr Recht,
ob die Zustimmung des Bundesrats zu einem Gesetzentwurf vonnöten ist, ist im Grundgesetz geregelt, im Wesentlichen in den Artikeln 70-76.

Sehr geehrter Herr Conradi,
gerne beantworte ich Ihre Fragen.
1. Welchen Beruf üben Sie zur Zeit aus? - Angestellter im Auswärtigen Amt