Frage von Fritz T. • 06.01.2008

Antwort ausstehend von Annette Schwarz CDU
(...) mit der Föderalismusreform 1 im September 2006 sind die Gesetzgebungskompetenzen im Besoldungs- und Versorgungsrecht auf die Länder übergegangen, so dass jetzt jedes Land für seine Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter für die Besoldung und damit auch für eine Besoldungsanpassung zuständig ist. In den 16 Ländern hat es bereits vor dieser veränderten Rechtslage, insbesondere beim sog.Weihnachtsgeld (Sonderzahlung) aufgrund der Haushaltslagen Abschmelzungen bzw.Streichungen gegeben. (...)