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Ich nutze mein Mandat, um weltweit soziale Bewegungen zu unterstützen, die von Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen durch EU-Politik betroffen sind.
Fakt ist, dass im deutschen Strafrecht in § 281a StGB der Schwangerschaftsabbruch bereits straflos gestellt ist, sofern dieser innerhalb der ersten 12 Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt nach vorheriger Beratung vorgenommen wurde. Durch diese Regelung wird dem Schutz des ungeborenen Lebens aus Art. 1 des Grundgesetzes sowie dem Selbstbestimmungsrecht der Frau gleichermaßen Rechnung getragen.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Stellungnahme zur Ihrer Frage vom 26. März 2025.
Die Zustimmung steht im Widerspruch zum Erfurter Programm. Auf dem nächsten Bundesparteitag in Chemnitz gibt es dazu Klärungsbedarf.
Es liegt auf der Hand, dass wir unseren Ressourcenverbrauch insgesamt reduzieren müssen, daher befürworte ich Maßnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft