Antwort 10.02.2026 von Andreas Stoch SPD
Als Landespolitiker kann ich dazu selbstverständlich eine persönliche Einschätzung haben, die formale Zuständigkeit liegt hier jedoch beim Bund
Als Landespolitiker kann ich dazu selbstverständlich eine persönliche Einschätzung haben, die formale Zuständigkeit liegt hier jedoch beim Bund
Der Verfassungsschutz ist weisungsgebunden an das Innenministerium. Das birgt Politisierungsrisiken: Bewertungen dürfen nicht wie Vorverurteilungen wirken.
