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Die Wahlprüfung ist ein verfassungsrechtlich sensibles Verfahren, das hohe Anforderungen an die Sorgfalt stellt und zwangsläufig einige Zeit in Anspruch nimmt.
Für mich bedeutet Demokratie, dass die Bürger mit ihrer Stimme bei Wahlen tatsächlich die politische Richtung unseres Landes bestimmen können.
Die Entscheidung über eine mögliche Neuauszählung liegt im Rahmen des gesetzlich geregelten Wahlprüfungsverfahrens.
Eine pauschale Neuauszählung der Bundestagswahl ist rechtlich nicht vorgesehen. Das Bundesverfassungsgericht hat die entsprechenden Anträge – unter anderem von der BSW und der AfD – im Frühjahr 2025 abgewiesen, weil keine konkreten Hinweise auf Wahlfehler oder Manipulationen vorlagen. Eine Neuauszählung darf nur dann erfolgen, wenn begründete Unregelmäßigkeiten nachgewiesen werden.
Ich setze mich für präzise, verhältnismäßige Regeln ein, die Missbrauch wirksam begrenzen und gleichzeitig die Versorgung der Betroffenen sichern.