Frage von Maria N. • 25.07.2024

Antwort von Mario Voigt CDU • 26.08.2024
Wer in Thüringen einreist muss zunächst in einer zentralen Aufnahmeeinrichtung untergebracht und dort identifiziert, erfasst und registriert werden.
Wer in Thüringen einreist muss zunächst in einer zentralen Aufnahmeeinrichtung untergebracht und dort identifiziert, erfasst und registriert werden.
Um die mit solchen Aktionen verbundenen Straftaten noch besser verfolgen zu können, verschärfen wir das Luftsicherheitsgesetz. Bei unberechtigtem Eindringen auf Rollfelder oder Landebahnen drohen künftig bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.
Gerda Hofmann wurde von ihren Dienstpflichten als Leiterin des Referats in der Steuerabteilung des Bundesfinanzministeriums entbunden.
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