Antwort 30.03.2026 von Heike Sudmann Die Linke
Die Zuständigkeit des Hamburger Opferbeauftragten sollte auf die Opfer aller Straftaten in Hamburg ausgeweitet werden.
Die Zuständigkeit des Hamburger Opferbeauftragten sollte auf die Opfer aller Straftaten in Hamburg ausgeweitet werden.
Opferschutz muss Betroffenen wirksam helfen. Hamburg setzt dafür auf bestehende Strukturen und prüft weitere Verbesserungen.
Hamburg hat seit 2023 einen Opferbeauftragten für Betroffene von Terror- und Großschadensereignissen sowie deren Angehörige.