Antwort 16.09.2006 von Georg Zenker BÜRGERBESTIMMTES BERLIN
Sehr geehrter Herr Mayer,
Sehr geehrter Herr Mayer,

Sehr geehrter Herr Jun,
Sehr geehrte Frau Lingner,
grundsätzlich gilt: Der Öffentliche Dienst muss sich als Dienstleister
für die Bürgerinnen und Bürger verstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wowereit