Frage von Christian B. • 18.01.2024

Antwort von Sören Bartol SPD • 19.02.2024
....dass Für und Wider eines Verbotsverfahrens immer wieder abwägen und prüfen, dies tue ich fortlaufend anhand der Erkenntnisse.
....dass Für und Wider eines Verbotsverfahrens immer wieder abwägen und prüfen, dies tue ich fortlaufend anhand der Erkenntnisse.
Wir werden zeitnah das Cannabisgesetz in 2./3. Lesung behandeln und so beschließen, dass es zum 01.04.2024 in Kraft treten kann.
ich bin - wie bisher auch - davon überzeugt, dass wir die AfD inhaltlich stellen und entlarven müssen.
Hinsichtlich der Teilnahme eines CDU-Mitglieds an dem Treffen in Potsdam wurde gegen diese Person umgehend ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet. Wer in rechtsextremen Kreisen verkehrt, kann kein Christdemokrat sein.
Im Kampf gegen Rechtsextreme muss der Rechtsstaat die Vorfeldorganisationen der AfD im Blick behalten.