Nach verbüßter Strafe haben auch Täter*innen wieder Grundrechte, etwa auf Freizügigkeit. Gleichzeitig gibt es Instrumente, um Opfer zu schützen, etwa Näherungsverbote, Auflagen im Rahmen der Führungsaufsicht oder Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz. Entscheidend ist, dass diese Instrumente konsequent angewendet werden.
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Antwort 01.04.2026 von Julia Willie Hamburg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 11.03.2026 von Julia Klöckner CDU
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
Antwort 09.03.2026 von Bärbel Bas SPD
Der Schutz von Opfern von Gewalt- und Sexualstraftaten, insbesondere von Minderjährigen, hat höchste Priorität. Bereits heute ermöglicht das Gewaltschutzgesetz umfassende gerichtliche Schutzanordnungen.
Antwort 18.02.2026 von Wiebke Winter CDU
Danke, Herr E.: Ich habe nicht „zu wenig Leistung“ gesagt. Viele leisten viel – oft unbezahlt. Politik muss Arbeit gesünder, fairer und lohnender machen.
Antwort 09.02.2026 von Simone Borchardt CDU
Berufsgesetz statt Grauzone: Warum die Osteopathie jetzt klar geregelt werden muss
Antwort 08.02.2026 von Torsten Liebig SPD
Man muss es deutlich sagen, aktuell haben wir keine Überrepräsentation.