Antwort 21.08.2026 von Albert Stegemann CDU
Gesetzesentwurf zu einer Novellierung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) noch ausstehend.
Gesetzesentwurf zu einer Novellierung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) noch ausstehend.
Künftige Vergütungsanpassungen sollen jedoch stärker an der allgemeinen Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen ausgerichtet werden.
Die diskutierten Änderungen des Informationsfreiheitsgesetz auf Bundesebene sehe ich kritisch.
Über Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz entscheidet der Bund. Transparenz und Datenschutz müssen dabei ausgewogen berücksichtigt werden.