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Unter den vielen Mieter*innen, die mich in meinem Wahlkreis Friedrichshain-Kreuzberg/Prenzlauer Berg-Ost ansprechen, befinden sich zahlreiche ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen. Die Problematik ist mir deshalb bekannt. Die rechtliche Situation bietet hier mit dem § 544 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zwar das Recht, notwendige Umbauarbeiten für behindertengerechtes Wohnen vorzunehmen, aber auf eigenen Kosten.


Die Wohnortpflicht in Deutschland bei der Energiepreispauschale wird regelmäßig aber damit begründet, dass die höheren Energiepreise in Deutschland Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland besonders treffen.


die Energiepreispauschale für Rentner erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte hat und im Inland wohnt.