
Sehr geehrter Herr Wenzel,
Sehr geehrter Herr Wenzel,
(...) ich bin der Auffassung, dass eine Beschneidung nur dann erlaubt werden kann, wenn sie von medizinischem Personal im Krankenhaus oder in einer Arztpraxis und unter örtlicher Betäubung ausgeführt wird. Der Bundestag hat die Bundesregierung aufgefordert, noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorzulegen, um dies zu regeln. (...)
(...) Ich wiederhole daher meinen Vorschlag unter den Bedingungen guter medizinischer Versorgung Beschneidungen zuzulassen. Ich bin mir aber darüber im Klaren, dass eine solche Regelung die Debatte über dieses Thema nicht beenden wird und auch nicht soll. (...)
(...) Der Vergleich mit der Beschneidung von Jungen ist schon aufgrund des völlig unterschiedlichen Maßes an Gewalt unzulässig. Bei der Beschneidung von Mädchen werden die äußeren weiblichen Geschlechtsorgane ganz oder zum Teil entfernt, oft wird auch die Vaginalöffnung teilweise vernäht. Beschneidungen bei Mädchen sind gefährliche Körperverletzungen und in Deutschland - wie übrigens auch in allen anderen Staaten der Europäischen Union - zu Recht strafbar und verboten. (...)
(...) Verschiedene Punkte können entscheidend für die Ablehnung eines Kindergeldantrags sein. (...)