
(...) Der Alltag in den Gefängnissen entspricht dem Resozialisierungsziel jedoch vielfach nicht. Hierzu bedarf es finanzieller und personeller Anstrengungen. (...)
(...) Der Alltag in den Gefängnissen entspricht dem Resozialisierungsziel jedoch vielfach nicht. Hierzu bedarf es finanzieller und personeller Anstrengungen. (...)
(...) Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich das Angebot von abgeordnetenwatch.de nicht nutzen werde. Angesichts der Vielzahl von Internetangeboten dieser Art habe ich mich entschlossen, zu erst auf meine eigenen Internetportale zu setzen. Auf diesen werde ich Fragen entweder als Ministerpräsident des Landes Brandenburg oder als Landtagskandidat der SPD gerne beantworten. (...)
(...) Ungeachtet dessen kann eine ungewollte Kinderlosigkeit - wie wir von vielen Betroffenen wissen - eine große Belastung darstellen. Die Reproduktionsmedizin eröffnet jährlich für tausende Paare den Weg zum Kind und zur Erfüllung ihrer Wünsche; auf der anderen Seite ist eine Kinderwunschbehandlung körperlich wie psychisch nicht einfach. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage, die sich auf den Anstieg des Renteneintrittsalters mit 67 bezieht. Um Härten in Zusammenhang mit der neuen Regelung zu vermeiden, haben wir verschiedene Ausnahmetatbestände geschaffen, beispielsweise für Versicherte mit besonders langjähriger und daher regelmäßig besonders belastender Berufstätigkeit: Wer mindestens 45 Jahre Pflichtbeitragsjahre hat, kann wie bisher mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Damit wird eine langjährige Beitragszahlung als Teil der Lebensleistung in den sozialen Sicherungssystemen honoriert. (...)
(...) Denn wir haben gezeigt, dass wir Familien stärken können. Die Wahlfreiheit zwischen Familie und Beruf haben wir durch das Elterngeld, mehr Betreuungsplätze, verbesserte Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, die Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages verbessert. (...)
(...) Nach dem Konzept des Teilelterngeldes können Eltern auf Wunsch nur einen halben Anspruch verbrauchen, wenn sie mit oder ohne Teilzeit nur höchstens die Hälfte ihres maximalen Elterngeldes beziehen, das ihnen ohne Erwerbseinkommen zustünde. Die zweite Hälfte kann in einem weiteren Monat in Anspruch genommen werden. (...)