Frage von Rico T. • 15.02.2012

Antwort von Marco Wanderwitz CDU • 15.02.2012
(...) noch einmal: Ein Lastenausgleich aus Gerechtigkeitsgründen ist keine Strafsteuer. (...)
(...) noch einmal: Ein Lastenausgleich aus Gerechtigkeitsgründen ist keine Strafsteuer. (...)
(...) Ich bin völlig Ihrer Meinung. Kinderfreundlichkeit in unserer Gesellschaft muss gefördert, nicht Kinderlosigkeit bestraft werden. (...)
Sehr geehrter Herr Blauer,
nein.
Beste Grüße
Marco Wanderwitz
Vielen Dank für Ihre Frage auf www.abgeordnetenwatch.de
< http://www.abgeordnetenwatch.de >.
(...) Menschen, die - gewollt oder ungewollt - keine Kinder bekommen, für eine neue Zwangsabgabe vom Einkommen heranzuziehen, wäre ungerecht. Eine solche Abgabe würde dazu beitragen, Familien mit Kindern und Kinderlose gegeneinander auszuspielen. (...)