Frage von Tobias O. • 10.09.2024

Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Grundsätzlich soll in Zukunft gelten: Sind beide Frauen verheiratet, soll die Ehefrau der Frau, die das Kind geboren hat, im Zeitpunkt der Geburt kraft Gesetzes ebenfalls Mutter des Kindes werden
wir haben im Koalitionsvertrag viele Themen in diesem Bereich durchgesetzt und erwarten zeitnah, dass das von der FDP geführte Bundesjustizministerium die entsprechenden Gesetzesentwürfe im Kabinett einbringt.
Leider steckt der Referentenentwurf der Bundesregierung zur „Familienstartzeit“ seit dem letzten Jahr in der Ressortabstimmung fest. Der Widerstand kommt vor allem von jenen, die mehr die Arbeitgeber- als die Familienperspektive im Blick haben.
Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes finden Sie alle hilfreichen Informationen.