
(...) Ich hoffe, dass sich Schritt für Schritt eine andere Sicht durchsetzt. Das gilt auch für bestimmte Strukturen, die es in der DDR schon gab. (...)
(...) Ich hoffe, dass sich Schritt für Schritt eine andere Sicht durchsetzt. Das gilt auch für bestimmte Strukturen, die es in der DDR schon gab. (...)
(...) dass Väter (manchmal auch Mütter) ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommen, ist ein großes Problem, mit dem ich mich auch als Familienrichterin häufig beschäftigen musste. Wenn eine Mutter wie Sie in diese Situation gerät, gibt es allerdings einige staatliche Hilfe: die Unterstützung des Jugendamtes bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche, Unterhaltsvorschusszahlungen, gerichtliche Unterhaltsurteile und staatliche Vollstreckung; so mancher Vater, der sich seiner Unterhaltspflicht entziehen wollte, obwohl er zur Zahlung in der Lage war, ist auf diese Weise doch noch zur Zahlung veranlasst worden. Eine andere Form der Unterstützung liegt z.B. darin, dass allein erziehende Mütter häufig privilegiert berücksichtigt werden bei der Vergabe von Kinderbetreuungsplätzen, die eine Berufstätigkeit und eigenes Einkommen ermöglichen; weitere Maßnahmen beim Ausbau der Kinderbetreuung, aber auch die Unterstützung von Müttern bei der Rückkehr in den Beruf nach einer Familienphase werden zunehmend dazu beitragen, dass eigene Berufstätigkeit von Müttern erleichtert wird, nicht nur für allein erziehende Eltern. (...)
(...) Selbstverständlich brauchen Familien materielle Unterstützung. Deshalb haben wir auch die Geldleistungen für Familien in den letzten Jahren durch die Erhöhung des Kindergeldes und der Kinderfreibeträge sowie durch das Elterngeld deutlich verbessert. Wir halten auch in Krisenzeiten unseren familienpolitischen Kurs. (...)
(...) Bezüglich der gestiegenen Beiträge zur Krankenkasse zum 1. Januar 2009 kann ich Ihren Ärger gut verstehen - zumal mir auch Fälle bekannt sind, in denen bisher lediglich 25% einer Abfindung zur Beitragsbemessung herangezogen wurden und nun die Anrechnung des vollen Abfindungsbetrages greifen soll. (...)
(...) Vor diesem Hintergrund wird in der Rechtsprechung zum Teil die Ansicht vertreten, dass im Einzelfall eine nur kurzfristige Arbeitslosigkeit eine Abänderungsklage nicht begründen kann. Entgegen Ihrer Ansicht wird Arbeitslosigkeit jedoch nicht per se als vorübergehend angesehen. Ganz im Gegenteil: In der unterhaltsrechtlichen Praxis stehen Abänderungsklagen häufig in Zusammenhang mit der Arbeitslosigkeit des Unterhaltspflichtigen, die - sofern der Unterhaltspflichtige seinen Arbeitsplatz unverschuldet verloren hat und trotz Bemühungen keinen neuen oder nur einen geringer entlohnten Arbeitsplatz zu finden vermag - auch regelmäßig zu einer Reduzierung oder zu einem Wegfall der Unterhaltsverpflichtung führen. (...)