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Mit der Einführung des neuen Grundsicherungsgeldes im Sommer 2026 bereitet die Bundesregierung derzeit eine umfassende Neugestaltung der sozialen Sicherung im Alter vor. Ziel ist es, insbesondere langjährige Erwerbsbiografien – wie etwa bei 45 Beitragsjahren – zu honorieren.
Bei dem von Ihnen angesprochenen Papier handelt es sich nicht um ein beschlossenes Gesetz und auch nicht um ein Regierungsprogramm. Es handelt sich um ein internes Arbeitspapier mit Vorschlägen aus einem Austausch zwischen Bund, Ländern und Kommunen, die sorgfältig politisch, fachlich und rechtlich geprüft werden.
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Zum Familienzuschlag ist vorgesehen, dass der bisherige Familienzuschlag der Stufe 1 entfällt und in die Grundgehaltstabellen integriert wird, um die Besoldungsstruktur systematischer auszugestalten.