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Die Frage einer Wahl von Frau Brosius-Gersdorf stellt sich inzwischen nicht mehr, da sie ihre Kandidatur zurückgezogen hat. Unabhängig davon hätte ich ihr auch bei einem erneuten Wahlgang nicht zugestimmt.

Natürlich ist es nachvollziehbar, dass Lebensschützer reagieren, wenn jemand in wissenschaftlichen Veröffentlichungen die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes für jedes menschliche Leben in Frage stellt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es sich bei der Wahl der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts um eine geheime Abstimmung handelt


Meine Antwort kann kurz ausfallen: Ja, ich werde in einem nächsten Wahlgang für Frau Brosius-Gersdorf stimmen. Ich halte sie für eine hervorragende Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht mit einwandfreiem Werdegang und bester Qualifikation.