sehr geehrte Abgeornete wie stehen zum Vorschlag nach krankengeld zu kürzen und wie soll die psy Behandlung in zukunft gewährleistet werden bei honorarkürzung
Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich teile Ihre Sorge – gesundheitspolitisch ist die Absenkung der psychotherapeutischen Leistungen im Hinblick auf die schon derzeit bestehenden Versorgungslücken inakzeptabel.
Nach Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses am 11.03.2026 soll die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen ab dem 1. April um 4,5 Prozent sinken. Es ist unverständlich, dass ausgerechnet Psychotherapeut*innen zukünftig weniger für die Behandlung von GKV-Versicherten erhalten sollen. Psychotherapeutische Arbeit muss adäquat finanziert werden.
In einer Situation, in der der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung stetig steigt, Wartezeiten für viele Patient*innen unzumutbar lang sind und Praxen zugleich unter erheblichem wirtschaftlichem Druck stehen, ist eine pauschale Honorarkürzung ein verheerendes Signal. Wenn Praxen wirtschaftlich unter Druck geraten und Fehlanreize zu Ungunsten von GKV-Versicherten entstehen, gefährdet das die psychotherapeutische Versorgung.
Was wir stattdessen brauchen, sind nachhaltige Reformen und strukturelle Verbesserungen. Pauschale Kürzungen werden die bestehende Fehlsteuerung und die finanzielle Schieflage innerhalb des Gesundheitssystems nicht lösen können. Durch vielfältige gesellschaftliche Krisen erleben wir derzeit einen Anstieg psychischer Belastungen, besonders unter Kindern und Jugendlichen. Das Hilfesystem wird der steigenden Nachfrage nach Unterstützungs- und Behandlungsbedarfen zunehmend nicht mehr gerecht und stößt schon heute an seine Kapazitätsgrenzen. Insgesamt sind die Zugänge zum Hilfesystem mit zu vielen Hürden belastet. Es ist nicht hinzunehmen, dass viele Menschen in einer psychischen Krise monatelang auf passende Hilfe warten müssen und die Suizidzahlen weiter steigen. Alle Menschen mit Hilfebedarf sollen im Bedarfsfall niedrigschwellige Zugänge zu passgenauen psychosozialen und therapeutischen Angeboten haben. Eine neue Bedarfsplanung ist überfällig. Wir haben dazu eine schriftliche Frage an die Bundesregierung eingereicht. Darin erkundigen wir uns, ob sie aus dem Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses Handlungsbedarf ableitet und ob sie plant, endlich die Bedarfsplanungsreform in der Psychotherapie voranzubringen. Die Antwort ist erschreckend unbefriedigend: Die Bundesregierung plant keine strukturellen Reformen.
Wir aber bleiben nicht untätig und haben deshalb den Eilantrag „Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken“ (Drucksache 21/4954) in den Deutschen Bundestag eingebracht.
Wir fordern darin, eine Reform der psychotherapeutischen Bedarfsplanung, die sich an dem aktuellen Hilfebedarf orientiert. Zusätzlich soll die Versorgung von Kindern und Jugendlichen in einer eigenen Bedarfsplanung festgelegt werden. Denn Kinder und Jugendliche können keine langen Strecken zu einer Praxis überwinden. Sie brauchen ein Versorgungsangebot vor Ort, das auch mit ihrer Kita, Schule oder kommunalen Unterstützungsangeboten vernetzt werden kann. Und wir wollen, dass die Versorgung in Stadt und Land angeglichen wird, um gleiche gesundheitliche Lebensverhältnisse zu schaffen. Obwohl Menschen auf dem Land nicht seltener psychisch erkranken als Menschen in der Stadt, sind in ländlichen Regionen oder in Gebieten wie dem Ruhrgebiet nur halb so viele psychotherapeutische Versorgungsangebote vorgesehen wie in der Stadt. Diese Schieflage muss endlich begradigt werden. Und: für Menschen mit schweren und chronischen psychischen Erkrankungen müssen wir gezielt mehr Versorgungsangebote schaffen, damit sie besseren Zugang in die ambulante Versorgung haben.
Klar ist auch: Nur mit ausreichend Fachkräften ist die Patientenversorgung von morgen gesichert. Deshalb fordern wir endlich eine Absicherung der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung.
In meiner Zuständigkeit für das Thema für die Grüne Bundestagsfraktion werde ich auch dafür einstehen, dass angemessene finanzielle Rahmenbedingungen geschaffen werden. Psychische Gesundheit darf nicht vom Versicherungsstatus abhängen.
Der Vorschlag der Finanzkommission, den Krankengeldzahlbetrag von 70 % des Bruttogehaltes auf 65 % beziehungsweise von 90 % des Nettogehaltes auf 85 % abzusenken stellt für uns Grüne eine Reduktion des Versicherungsschutzes dar. Geringere Lohnfortzahlungen wirken sich insbesondere bei Menschen mit psychischen Erkrankungen und niedrigem Einkommen verstärkt aus. Darüber hinaus blicken wir als Grüne mit einer abwägenden, grundsätzlich offenen Haltung auf den Vorschlag eines Teilkrankengeldes. Die Kommission selbst beschreibt die Spannungsfelder, die auch für uns zentral sind: Einerseits ist es wichtig, dass Menschen nach längerer Erkrankung behutsam wieder in den Job einsteigen können – das kann Teilhabe stärken und sich positiv auf die psychische Gesundheit auswirken. Gleichzeitig darf kein Druck zu einem zu frühen Wiedereinstieg entstehen, der das Risiko einer Chronifizierung erhöht.
Zudem ist klar: Ein Teilkrankengeld kann nicht für alle Erkrankungen und nicht für alle Branchen gleichermaßen sinnvoll ausgestaltet werden.
Für eine praxistaugliche Umsetzung braucht es deshalb klare medizinische Leitlinien, differenziert nach Krankheitsbildern und Tätigkeiten. Entscheidend ist, dass Ärzt*innen gemeinsam mit den Betroffenen und frei von ökonomischem Druck festlegen können, wann und in welchem Umfang ein stufenweiser Wiedereinstieg sinnvoll ist. Wir werden uns genau anschauen, welche Erfahrungen andere Länder – etwa Schweden – gemacht haben. Maßstab für uns sind Modelle, die eine nachhaltige und gesunde Rückkehr in den Arbeitsalltag ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kirsten Kappert-Gonther

