Antwort 27.04.2026 von Marcel Emmerich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die BfDI kann als öffentliche Stelle gezählt werden.
Die BfDI kann als öffentliche Stelle gezählt werden.
Die LADG-Ombudsstelle und der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses sind für Beschwerden erreichbar.
Bei 130 km/h war der Effekt am größten: 53 % weniger tödliche Unfälle, 21 % weniger schwere Unfälle und 23 % weniger leichte Unfälle.
Ich verstehe Ihr Anliegen und die Sorge um den Schutz homosexueller Menschen sehr gut. Gleichwohl halte ich eine Änderung des Artikels 3 des Grundgesetzes für nicht erforderlich.