Gesundheitspolitisch ist die Absenkung der psychotherapeutischen Leistungen im Hinblick auf die schon derzeit bestehenden Versorgungslücken höchst problematisch
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Im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir uns ausdrücklich darauf verständigt, die Versorgung im Bereich der psychischen Gesundheit zu stärken.
D.h. konkret, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) darüber wacht, ob die getroffenen Entscheidungen den Vorgaben des Gesetzgebers auch entsprechen.
Du sprichst einen zentralen Widerspruch an: Es ist nicht hinzunehmen, dass viele Menschen – insbesondere junge Patient*innen – monatelang auf dringend benötigte Hilfe warten müssen, während gleichzeitig Honorare in der Psychotherapie gekürzt werden. Das passt aus meiner Sicht nicht zusammen.
Die Kritik am Beschluss des erweiterten Bewertungsausschusses nehme ich ernst. Es handelt sich allerdings um eine Entscheidung im Rahmen der Selbstverwaltung.
