Antwort 19.06.2026 von Gunther Krichbaum CDU
Es ist nicht zutreffend, dass Deutschland auf die Rückzahlung aus dem 2024 beschlossenen „Ukraine Assistance Fund" verzichtet, wie in manchen Medien suggeriert wird.
Es ist nicht zutreffend, dass Deutschland auf die Rückzahlung aus dem 2024 beschlossenen „Ukraine Assistance Fund" verzichtet, wie in manchen Medien suggeriert wird.
Das Bundesministerium des Innern hat inzwischen einen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet
Der ergänzende Familienzuschlag ist als laufender Besoldungsbestandteil aktiver Beamter konzipiert, um damit besondere Unterhalt- und Belastungssituationen im aktiven Dienst abzufedern