Antwort 05.10.2025 von Claudia Köhler BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das digitale Briefgeheimnis muss m.E. gewahrt bleiben, obwohl die Verfolgung gegen Verbrechen wie sexualisierte Gewalt gegen Kinder auch im Netz gewährt sein und verstärkt werden muss.
Das digitale Briefgeheimnis muss m.E. gewahrt bleiben, obwohl die Verfolgung gegen Verbrechen wie sexualisierte Gewalt gegen Kinder auch im Netz gewährt sein und verstärkt werden muss.
Die AfD lehnt die geplante EU-Chatüberwachung ab und fordert die Bundesregierung auf, die Grundrechte der Bürger nicht anzutasten.
Unser Ziel ist, Kinder wirksam zu schützen, ohne die Sicherheit und Vertraulichkeit der Kommunikation aller zu gefährden. Dafür setzen wir uns nachdrücklich ein.