Antwort 06.05.2026 von Norbert Röttgen CDU
Sehr geehrte Frau N.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch“ eine Anfrage an mich gerichtet. Ich möchte mich dafür bedanken.
Sehr geehrte Frau N.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch“ eine Anfrage an mich gerichtet. Ich möchte mich dafür bedanken.
Ich halte die Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent zum 1. April 2026 für einen Fehler
Auf Grund der bundespolitischen Zuständigkeit, empfehle ich Ihnen, sich an Ihre örtlichen Bundestagsabgeordneten im Wahlkreis Waldshut zu wenden.
Das Bundesministerium für Gesundheit prüft derzeit, ob der Beschluss rechtmäßig zustande gekommen ist. Gleichzeitig läuft bereits ein gerichtliches Verfahren gegen die Entscheidung des Bewertungsausschusses. Das zeigt, dass die Auswirkungen der Beschlüsse intensiv überprüft werden.