Antwort 27.04.2026 von Marcel Emmerich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die BfDI kann als öffentliche Stelle gezählt werden.
Die BfDI kann als öffentliche Stelle gezählt werden.
Ich verstehe Ihr Anliegen und die Sorge um den Schutz homosexueller Menschen sehr gut. Gleichwohl halte ich eine Änderung des Artikels 3 des Grundgesetzes für nicht erforderlich.