Antwort ausstehend von Franziska Kersten SPD
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Antwort ausstehend von Johann Wadephul CDU
Antwort ausstehend von Ruppert Stüwe SPD
Antwort ausstehend von Ralf Stegner SPD
Antwort ausstehend von Turgut Altuğ SPD
Antwort 15.05.2026 von Hakan Demir SPD
Die Kontrolle über das Verfahren der dort getroffenen Entscheidungen obliegt wiederum der Bundesregierung. D.h. konkret, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) darüber wacht, ob die getroffenen Entscheidungen den Vorgaben des Gesetzgebers auch entsprechen.